Infos aus dem Bürgerbüro - Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten
Die VG Kirchehrenbach bittet alle Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen und sich ggf. neue Dokumente ausstellen zu lassen.
Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen dauert in der Regel ca. 3 bzw. 4-6 Wochen, wobei es aktuell aufgrund von Auftragsspitzen bei der Bundesdruckerei zu Verzögerungen kommen kann. Bitte planen Sie eine eventuell verzögerte Herstellung der Ausweisdokumente mit ein.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
1. Beantragung
Der Antragsteller muss persönlich im Passamt erscheinen; eine Stellvertretung ist nicht möglich. Folgende Unterlagen werden hierbei benötigt:
- das alte Ausweisdokument
- ein neues biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr; bei Kindern nicht älter als 6 Monate)
- die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, falls das bisherige Ausweisdokument nicht von der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach ausgestellt wurde oder ein Erstantrag vorliegt.
- bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich eine Zustimmungserklärung (siehe Besonderheiten) sowie ein neues aktuelles Lichtbild
Es ist zwingend erforderlich, dass alle Unterlagen bei der Antragstellung vorgelegt werden, da der Antrag ansonsten nicht angenommen und bearbeitet werden kann. Wir bitten um Verständnis, dass die anfallenden Gebühren für neue Dokumente bar oder mit EC bei der Antragstellung zu entrichten sind.
Gebühren:
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €
ggf. Express-Reisepass: zzgl. 32,00 €
Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen:
Grundsätzlich kann ein Personalausweis oder Reisepass für ein Kind beantragt werden.
Welches Dokument beantragt werden soll, entscheiden immer die Erziehungsberechtigten im Hinblick auf die Einreisebestimmungen für das jeweilige Urlaubsland (siehe Punkt 3).
Personalausweis: Bei Kindern und Jugendlichen, die unter 16 Jahre alt sind, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig, um ein Ausweisdokument zu beantragen.
Reisepass: Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.
Das Kind / der Jugendliche muss bei der Antragstellung immer anwesend sein.
Das entsprechende Formular („Zustimmungserklärung“) finden Sie auf unserer Homepage (www.kirchehrenbach.de unter Bürgerservice, Formulare, Zustimmungserklärung). Dieses können Sie bereits im Vorfeld ausfüllen und bei der Beantragung vorlegen.
2. Abholung
Die neuen Ausweisdokumente können nur persönlich vom Antragsteller abgeholt werden. Soll ein Ausweisdokument an eine andere Person (z.B. Ehegatten, Eltern) ausgehändigt werden, ist eine Berechtigung zum Abholen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen – dieses Formular finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Auch diese Person muss sich ausweisen.
Bitte beachten Sie, dass zum Abholen stets die alten Ausweisdokumente vorzulegen sind. Ohne Vorlage des alten Dokumentes kann das neue Dokument nicht ausgehändigt werden.
3. Einreisebestimmungen
Auskünfte zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und bei den jeweiligen Botschaften.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer (09191/7989-0) oder Email (info@kirchehrenbach.de) zur Verfügung.
Ihr Bürgerbüro
gez. Eismann