Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Für die Rechtsbehelfsbelehrungen in den Bescheiden der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach werden folgende ergänzende Hinweise gegeben:

1.) Für die Einlegung der Widersprüche stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a)           Schriftlich oder zur Niederschrift

               Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

               Die Anschrift lautet:
               Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
               Hauptstr. 53
               91356 Kirchehrenbach 

b)           Elektronisch

Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden.
Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Behörde eröffneten Zugang für elektronische Dokumente.
Die Adresse lautet:

               geschaeftsleitung@kirchehrenbach.de

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth erhoben werden. Für die Klageerhebung stehen die unter 2.) aufgeführten Möglichkeiten zur Verfügung.

1.) Die Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden.

Die Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2.) Wenn unmittelbar Klage erhoben wird

ist die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstraße 16 in 95444 Bayreuth zu erheben. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
 

a)     Schriftlich oder zur Niederschrift

Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschrift lautet:
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth.

b)     Elektronisch

Die Klage kann beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden.

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Mit Ausnahme der Fälle des § 188 VwGO wird kraft Bundesrechts in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
KIRCHEHRENBACH
Hauptstraße 53
91356 Kirchehrenbach