Anmelden eines Feuers

Information 

Es ist immer wieder faszinierend, im Kreise netter Menschen am Lagerfeuer zu sitzen und in die knisternden Flammen zu schauen, die ganz besondere Wärme zu spüren, die davon ausgeht, vielleicht ein paar Kartoffeln oder „Steckalasbrot“ zu rösten. Damit dies auch ohne Ärger oder Gefahr gelingt, sind einige Regeln zu beachten.

Im Freien darf ein Feuer nur angezündet werden, wenn dadurch für die Umgebung keine Brandgefahr entstehen kann.

Seit dem 01.06.2016 sind alle Arten von Feuer in einem einheitlichen Feuer-InfoSystem der Integrierten Leitstelle Bamberg/Forchheim zu melden.

Die Feuer sind 48h vor dem Anzünden, zu den Öffnungszeiten, bei der VG Kirchehrenbach zu melden.

Dies kann telefonisch oder per Email erfolgen.

Herr Gebhard     Tel: 09191-7989-13; per Email: gebhard@kirchehrenbach.de

Frau  Presti        Tel: 09191-7989-12; per Email: presti@kirchehrenbach.de

Bitte sorgen Sie für die telefonische Erreichbarkeit während der Brenndauer des Nutzfeuers.

Folgende Daten zur Erfassung des Feuers sind zwingend erforderlich:

-        Betreiber des Nutzfeuers (Name und Anschrift, Handynummer)

-        Standort des geplanten Feuers (Flurnummer und Gemarkung, optional: Google Maps Bild)

-        Feuerart (Reisigfeuer, Johannisfeuer, Kamin ausbrennen, etc.)

-        Datum mit der Dauer/ Uhrzeit des Feuers (von – bis) 
 

Folgende Rechtsvorschriten sind zu beachten:

-        Bayerische „Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)“, §4 Feuer im Freien

-        Bayerisches Waldgesetz (WaldG)

-        Bayerische Pflanzenabfallverordnung – PflAbV

-        Verordnung über den „Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst" vom 14. Juli 1995, §6 und §7